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Regionalverband Großraum Braunschweig

GRÜNE RVB - FRAKTION

07.10.2021 17:30

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Verbandsversammlung vom 14.03.2019

Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband Großraum Braunschweig zum Beschluss des 1. Änderung des RROP zur Windenergie

Redebeitrag von Dr. Frank Schröter in der Verbandsversammlung am 14.03.2019


Der 14. März 2019 ist ein guter Tag für die Umwelt. Mit dem heutigen Beschluss und den neuen Standorten für Windkraftanlagen wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung am Stromverbrauch in der Region wird auf 60 % steigen. Damit steht der RVB gut da, seine Erfolgsgeschichte wird fortgesetzt. Anders, als in den Medien dargestellt, hat der RVB die bis zum Jahr 2020 vorgegebenen Klimaschutzziele bereits im Jahr 2010 übererfüllt. (Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien am Stromverbrauch von rund 17 % (1990) auf mindestens 35 % (2020)). Das „Regionale Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Großraum Braunschweig – REnKCO2“ weißt nach, dass bereits im Jahr 2010 der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung am Stromverbrauch 37 % betrug.

Allerdings lässt sich damit rechnerisch „nur“ EIN Atomkraftwerk ersetzen, d.h. es sind weiterhin noch erhebliche Anstrengungen im Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Denn hier irrte auch die BS-Zeitung, weil sie den mittels Windkraft erzeugten Energieertrag in Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) mit der Nennleistung der Windenergieanlagen (GW) verwechselte. Die installierte Leistung (oder Nennleistung) der Windenergieanlagen wird nur von 0,707 Gigawatt (GW) auf 1,457 GW und nicht wie in den Artikeln dargestellt, von 1,2 auf 2,8 GW steigen. Ein weiterer Ausbau der regenerativen Energien bleibt also notwendig!

Hervorzuheben ist, dass die neuen Standorte nach einheitlichen Kriterien für die ganze Region festgelegt wurden. Damit werden die Kommunen in der Region massiv entlastet, die ansonsten jede für sich Windkraftstandorte in ihren Flächennutzungsplänen festlegen und prüfen müssten.

Die Festlegung der neuen Standorte erfolgte in einem transparente Verfahren, bei dem alle Kriterien offenlagen, auch wenn teilweise etwas anderes behauptet wird. Das Verfahren war insgesamt sehr aufwendig. 4.100 Stellungnahmen mit 22.000 Einzelbelangen wurden geprüft. Die Abwägung aller Belange wurde veröffentlicht und kann von Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden!

Leider hat das gesamte Verfahren relativ lange gedauert, was jedoch nicht nur an der Vielzahl der Einwendungen lag, sondern auch an geänderten rechtlichen Anforderungen.

Hieraus gilt es Lehren zu ziehen, für künftige Verfahren (z. B. die Neuaufstellung des RROP). Ziel muss eine Optimierung und Steigerung der Effizienz solcher Verfahren sein, ohne die Transparenz und Beteiligung einzuschränken.

Ein häufiger Kritikpunkt an den neuen Standorten war der Abstand zur Wohnnutzung. Die festgelegten 1.000 m stellen nur einen Kompromiss dar. 1.000 m sind mehr als rechtlich erforderlich wären, berücksichtigen aber auch die rechtliche Vorgabe der „Windkraft substanziell Raum zu geben“.

Bündnis 90/Die Grünen freut es, dass im Verfahren deutlich geworden ist, welchen hohen Stellenwert die Bevölkerung der Umwelt/Natur (z. B. Landschaftsbild, Lebensraum der Tiere (Rotmilan)) beimisst. An den Stellen, wo jetzt dem Naturschutz Vorrang vor der Windkraftnutzung gegeben wurde und neue Windkraftanlagen nicht möglich sind, werden auch andere Projekte (z. B. neue Gewerbegebiete oder Wohnsiedlungen) schwierig zu realisieren sein. Die jetzt von der Bevölkerung festgelegten Prioritäten werden dann die Diskussionen um den Erhalt dieser Flächen vereinfachen.