Der Zweckverband wurde 1991 durch ein Landesgesetz gegründet um umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. In enger Abstimmung mit den Landkreisen, den Städten und Gemeinden sowie anderen betroffenen Trägern öffentlicher Belange erarbeitet und koordiniert der Regionalverband Großraum Braunschweig übergreifende Vorhaben und Planungen. Dies fördert die regionale Integration und das Zusammenwachsen des Verbandsgebietes und erleichtert die Umsetzung der Planungen. In seinem Verbandsgebiet erfüllt der Regionalverband Großraum Braunschweig (RVB) zwei Aufgabenbereiche: |
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Der RVB ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße. Die Aufgaben umfassen die Erstellung und Umsetzung eines Nahverkehrsplans, Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region (ausreichendes Bedienungsangebot), Ausschreibungen der Verkehrsleistungen für den Öffentlichen Personennahverkehr, die nicht von den Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich erbracht werden können (z. B. für die RegioBusse), Bestellung der Verkehrs- Die Aufgaben der Regionalentwicklung umfassen das Aufstellen bzw. Fortschreiben von übergeordneten, überörtlichen und zusammenfassenden Plänen oder Programmen. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit der auf das Verbandsgebiet bezogenen Planung entsprechend den ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen Erfordernissen. Die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraums wird in einem regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) dargestellt. |
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Der niedersächsische Landtag hat am 01.03.2017 mit Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Gesetz zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) beschlossen. Seit dem 22.03.2017 ist der ZGB nun offiziell zu einem Regionalverband aufgewertet worden und bekommt weitere Aufgabenbereiche, die regional übergreifend erarbeitet werden. Zu den neuen Aufgaben zählen Verkehrsentwicklungsplanung, Unterstützung bei der Vermarktung von Gewerbeflächen, Daten- |
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Organisation |
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Die Verbandsglieder bestehen aus den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Dem Verbandsrat (neu eingeführtes Gremium im Rahmen des neues Gesetzes mit beratender Funktion) gehören die HauptverwaltungsbeamtInnen der Verbandsglieder mit Stimmrecht sowie die oder der Verbandsvorsitzende und die Verbandsdirektorin oder der Verbandsdirektor mit beratender Stimme an. |
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Die Verbandsversammlung (insgesamt 59 Abgeordnete) wird durch die Mehrheitsverhältnisse im Verbandsgebiet bestimmt. Sie trifft alle wichtigen Entscheidungen des Zweckverbandes. |
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Der Verbandsausschuss gibt Empfehlungen zu anstehenden Beschlüssen der Verbandsversammlung und fast auch eigenständig Beschlüsse. Neben dem oder der Vorsitzenden und weiteren zwölf Mitgliedern der Verbandsversammlung gehören ihm die Hauptverwaltungsbeamten der acht Verbandsglieder mit beratender Stimme an. |
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Fachausschüsse |
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Zur fachlichen Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung sind zwei Fachauschüsse eingerichtet worden, und zwar für Regionalentwicklung und für Regionalverkehr. |
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Die Verbandsverwaltung übernimmt die Vorbereitung und Durchführung aller Entscheidungen. Sie besteht aus den beiden Abteilungen Regionalplanung und Regionalentwicklung und wird vom Verbandsdirektor geleitet. |
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