Kontakt:

Regionalverband Großraum Braunschweig

Frankfurter Straße 2

38122 Braunschweig

Fon: (0531) 24 262 - 0

Fax: (0531) 24 262 - 42

Web: www.regionalverband-braunschweig.de







Der Zweckverband wurde 1991 durch ein Landesgesetz gegründet um umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. In enger Abstimmung mit den Landkreisen, den Städten und Gemeinden sowie anderen betroffenen Trägern öffentlicher Belange erarbeitet und koordiniert der Regionalverband Großraum Braunschweig übergreifende Vorhaben und Planungen. Dies fördert die regionale Integration und das Zusammenwachsen des Verbandsgebietes und erleichtert die Umsetzung der Planungen.


In seinem Verbandsgebiet erfüllt der Regionalverband Großraum Braunschweig (RVB) zwei Aufgabenbereiche:


  • Nach dem niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung ist er zum einen der Träger der Regionalplanung, zum anderen Untere Landesplanungsbehörde.


  • Nach dem niedersächsischen Nahverkehrsgesetz ist er Aufgabenträger für den öffentliche Personennahverkehr auf Schiene (SPNV) und Straße (ÖPNV).  


Der RVB ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße. Die Aufgaben umfassen die Erstellung und Umsetzung eines Nahverkehrsplans, Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region (ausreichendes Bedienungsangebot), Ausschreibungen der Verkehrsleistungen für den Öffentlichen Personennahverkehr, die nicht von den Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich erbracht werden können (z. B. für die RegioBusse), Bestellung der Verkehrs-leistungen für den Schienenpersonennahverkehr bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (zurzeit DB Regio AG und die Connex Sachsen-Anhalt GmbH). Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH als zuständige Genehmigungsbehörde hat den Nahverkehrsplan bei der Entscheidung über die Vergabe von Genehmigungen und bei der Bereitstellung von Fördermitteln zu berücksichtigen.


Die Aufgaben der Regionalentwicklung umfassen das Aufstellen bzw. Fortschreiben von übergeordneten, überörtlichen und zusammenfassenden Plänen oder Programmen. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit der auf das Verbandsgebiet bezogenen Planung entsprechend den ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und sonstigen infrastrukturellen Erfordernissen. Die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Planungsraums wird in einem regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) dargestellt.


Der niedersächsische Landtag hat am 01.03.2017 mit Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP das Gesetz zur institutionellen Stärkung und Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) beschlossen. Seit dem 22.03.2017 ist der ZGB nun offiziell zu einem Regionalverband aufgewertet worden und bekommt weitere Aufgabenbereiche, die regional übergreifend erarbeitet werden. Zu den neuen Aufgaben zählen Verkehrsentwicklungsplanung, Unterstützung bei der Vermarktung von Gewerbeflächen, Daten-Bereitstellung zur Strukturentwicklung, die Erarbeitung von Konzepten zur Koordinierung des Standort- und Bildungsangebotes berufsbildender Schulen, das Tourismus- und Regionalmarketing sowie der Hochwasserschutz.




Organisation




Die Verbandsglieder bestehen aus den kreisfreien Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Dem  Verbandsrat  (neu eingeführtes Gremium im Rahmen des neues Gesetzes mit beratender Funktion) gehören  die HauptverwaltungsbeamtInnen der  Verbandsglieder  mit  Stimmrecht  sowie  die  oder  der Verbandsvorsitzende  und  die Verbandsdirektorin  oder  der Verbandsdirektor  mit  beratender  Stimme  an.

Die Verbandsversammlung  (insgesamt 59 Abgeordnete) wird durch die Mehrheitsverhältnisse im Verbandsgebiet bestimmt. Sie trifft alle wichtigen Entscheidungen des Zweckverbandes.


Der Verbandsausschuss gibt Empfehlungen zu anstehenden Beschlüssen der Verbandsversammlung und fast auch eigenständig Beschlüsse. Neben dem oder der Vorsitzenden und weiteren zwölf Mitgliedern der Verbandsversammlung gehören ihm die Hauptverwaltungsbeamten der acht Verbandsglieder mit beratender Stimme an.


Fachausschüsse

Zur fachlichen Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung sind zwei Fachauschüsse eingerichtet worden, und zwar für Regionalentwicklung und für Regionalverkehr.

Die Verbandsverwaltung übernimmt die Vorbereitung und Durchführung aller Entscheidungen. Sie besteht aus den beiden Abteilungen Regionalplanung und Regionalentwicklung und wird vom Verbandsdirektor geleitet.     

Quelle:www.regionalverband-braunschweig.de/organisation/


REGIONALVERBAND


Regionalverband Großraum Braunschweig

GRÜNE RVB - FRAKTION

02.12.2021 17:30

Termine

Verbandsversammlung Konstituierende Sitzung, Westand Braunschweig


02.03.2022 16:00

Ausschuss für Regionalverkehr


03.03.2022 16:00

Ausschuss für Regionalentwicklung


17.03.2022 17:30

Verbandsversammlung




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